Häufig gestellte Fragen

FAQ

Muss ich meine Freizügigkeitsleistung aus früheren Arbeitsverhältnissen in die neue Pensionskasse einbringen?

Bei einem Stellenantritt muss die gesamte Freizügigkeitsleistung von Gesetzes wegen in die neue Pensionskasse eingebracht werden.

In welchen Fällen kann ich die Auszahlung meines Guthabens aus der zweiten Säule verlangen?

Ein Austritt aus der zweiten Säule und die damit verbundene Barauszahlung der Freizügigkeitsleistung, ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Zum Beispiel, wenn Sie die Schweiz verlassen oder sich selbständig machen. Ist die Austrittsleistung kleiner als Ihr Jahresbeitrag, können Sie die Barauszahlung Ihres Altersguthabens verlangen.

Ich verlasse die Schweiz. Kann ich mein gesamtes Guthaben aus der zweiten Säule beziehen?

Die aktuelle Gesetzgebung erlaubt grundsätzlich eine Barauszahlung des Pensionskassenguthabens bei endgültigem Verlassen der Schweiz. Jedoch muss zwischen obligatorischem und überobligatorischem Guthaben unterschieden werden. Wenn Sie in ein Land auswandern, mit welchem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen hat, gemäss welchem auch die berufliche Vorsorge geregelt ist, dann können Sie nur Ihr überobligatorisches Altersguthaben beziehen; der Rest wird auf ein Freizügigkeitskonto Ihrer Wahl transferiert. Eine Liste mit allen Ländern, mit welchen die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen hat, finden Sie unter (https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/int/grundlagen-und-abkommen/sozialversicherungsabkommen.html ).  

Wenn Sie in ein anderes Land auswandern, können Sie Ihr ganzes PK-Guthaben beziehen. Weitere Informationen zur Barauszahlung bei Ausreise ins Ausland finden Sie unter http://www.sfbvg.ch/xml_3/internet/de/application/d3/f13.cfm

Wichtig: Die Barauszahlung unterliegt der Quellensteuer und erfolgt erst nach der Aufgabe des Wohnsitzes in der Schweiz.

Kann ich mein Pensionskassengeld beziehen, wenn ich mich selbständig mache?

Mit der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit können Sie sich das Geld aus der Pensionskasse auszahlen lassen. Mit diesem Schritt übernehmen Sie auch die Verantwortung für die Planung Ihrer Altersvorsorge. Sie können freiwillig einer Pensionskasse beitreten oder einen höheren Maximalbetrag in die 3. Säule einzahlen.

Ich wechsle den Arbeitgeber. Bekomme ich das Geld aus der Pensionskasse ausbezahlt?

Nein. Die Austrittsleistung wird an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers überwiesen. Sie erhalten von Ihrer neuen Pensionskasse ein Schreiben mit der Bitte um Überweisung der Freizügigkeitsleistung. Wenn Sie beim Stellenwechsel keine neue Pensionskasse, kein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder keine Freizügigkeitspolice einer Versicherungsgesellschaft angeben, wird das Geld an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG weitergeleitet.

Was passiert mit meinen Pensionskassengeldern, wenn ich die UWP Sammelstiftung nicht über den Wechsel der Pensionskasse informiere?

Erhält die Pensionskasse keine Angaben, wohin das Geld überwiesen werden soll, dann parkiert sie es gemäss Art. 4. Abs. 2 FZG nach ca. 6 Monaten auf einem Freizügigkeitskonto bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Was passiert mit meinem Geld, wenn ich arbeitslos werde?

Wenn Sie im erwerbsfähigen Alter sind und keine Stelle finden, ist das für die Pensionskasse technisch gesehen ein Austritt. Die angesparte Freizügigkeitsleistung muss also weitergereicht werden. Da kein regulärer Arbeitgeber vorhanden ist, geht das Geld auf ein von Ihnen bezeichnetes Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder an eine Freizügigkeitspolice einer Versicherungsgesellschaft. 

Alternativ wird das Geld der Stiftung Auffangeinrichtung BVG weitergeleitet. Diese hat bei Arbeitslosigkeit weitere Aufgaben:
•    Durchführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge von arbeitslosen Personen für die Risiken Tod und Invalidität.
•    Aufnahme von arbeitslosen Personen, die aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausscheiden und diese freiwillig weiterführen möchten.
 

Kann ich statt einer Altersrente das Kapital beziehen?

Ja, Aktivversicherte können bei Ihrer Pensionierung anstelle der Altersrente ganz oder teilweise Ihr Kapital beziehen, aber bitte beachten Sie hierzu die Bestimmungen im Vorsorgereglement. Der Wunsch nach der Kapitalauszahlung ist der UWP Sammelstiftung spätestens 3 Monate vor dem Altersrücktritt mittels Formular mitzuteilen. Verheiratete benötigen dafür die schriftliche Zustimmung des Ehepartners.

Wie lange im Voraus muss ich einen Kapitalbezug im Alter anmelden?

3 Monate

Was sind die Vor- und Nachteile eines Kapitalbezuges?

Die Vorteile eines Kapitalbezuges sind:

  • Amortisation der Hypothek möglich, um die Lebenshaltungskosten herabsetzen zu können
  • Finanzielle Flexibilität
  • Anlageentscheide können selbst getätigt werden

Die Nachteile eines Kapitalbezugs sind:

  • Kapitalauszahlungssteuer wird fällig
  • Langleberisiko muss vom Versicherten getragen werden
  • Kapital muss in Eigenregie (bis ins hohe Alter) verwaltet und bewirtschaftet werden

Was sind die Vor- und Nachteile eines Rentenbezuges?

Die Vorteile einer Rente sind:

  • Die Rente bleibt immer gleich hoch und wird lebenslang ausgerichtet
  • Kein Aufwand, kein Risiko und keine Verantwortung für die Einkommenssicherung

Die Nachteile einer Rente sind:

  • Muss vollständig als Einkommen versteuert werden
  • Keinen Einfluss auf Anlageentscheide der Pensionskasse
  • Bei einer kurzen Rentenbezugsdauer kommt der nichtverbrauchte Teil nicht in den Nachlass, sondern kommt der Pensionskasse zu Gute (Solidarität unter den Rentenbezügern)

Ist meine laufende Altersrente gesichert?

Ja, Ihre Altersrente ist durch den Sicherheitsfonds BVG bis zu einer Höhe von rund CHF 92'610.- pro Jahr gesichert.

Was ist ein Umwandlungssatz und wie kommt dieser zustande?

Alter Frauen Männer
58 4.30% 4.15%
59 4.45% 4.30%
60 4.60% 4.45%
61 4.75% 4.60%
62 4.90% 4.75%
63 5.05% 4.90%
64 5.20% 5.05%
65 5.35% 5.20%

Sehen Sie sich dazu unser Video in der UWP App an oder unter Videos auf dieser Webseite.

Warum wird das Kapital immer tiefer verzinst?

Die Verzinsung der Altersguthaben orientiert sich an der von der Pensionskasse erwirtschafteten Anlagerendite und den vorhandenen Reserven der Kasse. In den vergangenen 20 Jahren ist das Zinsniveau gesunken und auch die Kassen mussten viel Geld aufwenden, um die laufenden Renten zu finanzieren, was Reserven verbraucht hat. Deshalb sind auch die Verzinsungen gesunken. Für die Versicherten ist das allerdings viel weniger schlimm als vermutet. Denn in diesen 20 Jahren sind auch die Löhne weniger angestiegen und die Teuerung war sehr gering, sodass die reale Verzinsung der Altersgutahen gemessen an den Löhnen immer noch auf dem gleichen Niveau ist wie vor 20 Jahren!

Was muss ich beim Kapitalbezug im Alter speziell berücksichtigen?

Falls Sie im Alter Kapital beziehen wollen müssen Sie den letzten freiwilligen Einkauf spätestens 3 Jahre (taggenau gerechnet) vor dem geplanten Kapitalbezug vornehmen. Sonst können Sie diesen Einkauf nicht mehr von der Steuer absetzen.

Können auch Invalide resp. Teilinvalide im Alter (65) noch die Kapitaloption statt der Rente wählen?

Ja.

Wozu dient ein Einkauf?

Ein Einkauf dient dazu Vorsorgelücken (fehlende Beitrags- oder Versicherungsjahre) zu schliessen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf das Einkaufsformular, welches Sie uns bitte, wenn Sie einen Einkauf tätigen möchten, ergänzt und unterzeichnet zusenden.

Worauf muss ich bei einem Einkauf achten?

Wenn Sie Ihre Altersvorsorge verbessern möchten, sollten Sie zuerst sicherstellen, dass Sie Ihre jährlichen Einzahlungen auf ein Säule 3a-Konto machen. Denn solche Einzahlungen sind rückwirkend nicht möglich, bei der Pensionkasse schon. Dann sollten Sie weiter bedenken, dass Einkäufe in die Pensionskasse langfristig für Sie nicht zugänglich sind. Sie sollten also nur Mittel einzahlen, welche Sie in den nächsten Jahren nicht für Ihren Lebensunterhalt brauchen.

Ich habe vor Jahren einen Vorbezug für Wohneigentum gemacht. Kann ich trotzdem freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigen?

Ja, sofern Sie eine Einkaufslücke haben, können Sie freiwillige Einkäufe tätigen. Jedoch gilt der Grundsatz: "Zuerst Rückzahlung, dann Einkauf". Dies bedeutet, dass Sie zuerst den damals bezogenen Betrag wieder zurückbezahlen müssen. Nach erfolgter Rückzahlung können Sie die damals bezahlten Kapitalauszahlungssteuern zurückfordern. Erst wenn Sie den Vorbezug vollständig zurückbezahlt haben, können Sie wieder Einkäufe tätigen, die Sie vollumfänglich von Ihren Einkommenssteuern abziehen können.

Wie finanziere ich eine vorzeitige Pensionierung?

Sie können ein eigens dafür vorgesehenes Konto in Ihrer Pensionskasse führen und einmalig oder regelmässig Einzahlungen darauf machen. Nehmen Sie mit Ihrem Kundenbetreuer Kontakt auf.

Was geschieht mit meinen freiwilligen PK-Einkäufen, wenn ich vor der Pensionierung versterben sollte?

Alle Ihre freiwilligen PK-Einkäufe werden Ihren Hinterbliebenen als zusätzliches Todesfallkapital ausgezahlt.

Was muss ich bei freiwilligen Einkäufen und geplantem Kapitalbezug im Alter speziell berücksichtigen?

Falls Sie im Alter Kapital beziehen wollen, müssen Sie den letzten freiwilligen Einkauf spätestens 3 Jahre (taggenau gerechnet) vor dem geplanten Kapitalbezug vornehmen. Sonst können Sie diesen Einkauf nicht mehr von der Steuer absetzen.

Wie ist vorzugehen bei der Anmeldung einer Lebenspartnerschaft?

Das Vorliegen einer anspruchsbegründenden Lebenspartnerschaft muss der Stiftung durch den Versicherten frühestens nach Erfüllung der Anspruchsbedingungen (fünf Jahre Bestehen der Lebenspartnerschaft bzw. gemeinsame Kinder) mit dem von der Stiftung zur Verfügung gestellten Formular schriftlich mitgeteilt werden. Diese Mitteilung muss von beiden Partnern unterschrieben werden. Massgebend für eine Auszahlung einer Lebenspartnerrente an den überlebenden Lebenspartner sind in jedem Fall die Verhältnisse im Zeitpunkt des Todes des Versicherten.

Oder Folgen Sie dazu den Anweisungen in Ihrer App. Diese führt Sie durch die erforderlichen weiteren Schritte.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Anspruch auf eine Lebenspartnerrente besteht?

Gemäss Vorsorgereglement, Artikel 20.4, wird durch eine Lebenspartnerschaft (auch unter gleichgeschlechtlichen Personen) im Todesfall der versicherten Person der Anspruch auf eine Lebenspartnerrente für den überlebenden Lebenspartner begründet, wenn im Zeitpunkt des Todes folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  • beide Lebenspartner sind unverheiratet;
  • beide Lebenspartner sind weder miteinander verwandt noch stehen sie in einem Stiefkindverhältnis zueinander;
  • der überlebende Lebenspartner hat in den letzten fünf Jahren bis zum Tod des Versicherten mit diesem ununterbrochen im gleichen Haushalt gelebt und eine Lebensgemeinschaft geführt oder
  • der überlebende Lebenspartner hat im Zeitpunkt des Todes mit dem Versicherten im gleichen Haushalt gelebt und muss für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen oder
  • der überlebende Lebenspartner hat im Zeitpunkt des Todes mit dem Versicherten im gleichen Haushalt gelebt und wurde vom Versicherten in erheblichem Masse unterstützt

Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

Was muss bei einer Lebenspartnerschaft eingereicht werden?

Folgen Sie dazu den Anweisungen in Ihrer App. Diese führt Sie durch die erforderlichen weiteren Schritte.

Was bewirkt eine Begünstigungsänderung?

Falls es zur Auszahlung einer Lebenspartnerrente kommt und das bis zum Todestag angesparte Altersguthaben nicht vollständig zur Finanzierung der Rente benötigt wird, wird die Differenz als zusätzliches Todesfallkapital den Hinterbliebenen ausgerichtet. Wenn Sie möchten, dass dieses Kapital ebenfalls Ihrem Lebenspartner zukommt, bitten wir Sie, uns dies mittels des beiliegenden Formulars „Begünstigungsänderung“ zu melden. Für mehr Information verweisen wir auf unser Merkblatt betreffend die Begünstigungsänderung.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich einen Vorbezug vornehmen möchte?

In der UWP App können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Altersguthabens einsehen. Mithilfe des In-App Formulars können Sie einen Vorbezugsantrag ausfüllen. 

Falls Sie die UWP App nicht installiert haben, teilt Ihnen die UWP auf Anfrage gerne die Höhe des aktuell zur Verfügung stehenden Kapitals mit und sendet Ihnen ein Gesuchformular mit Informationsunterlagen. Nach Eingang des vollständig und korrekt ausgefüllten Gesuchformulares mit allen erforderlichen Beilagen erfolgt eine Überprüfung unsererseits und anschliessend erfolgt die Überweisung.

Welche Folgen hat ein Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung auf meine Leistungen aus meiner Pensionskasse?

Ein Vorbezug hat eine dem getätigten Vorbezug entsprechende Kürzung der Altersleistung zur Folge.

Wann muss eine Arbeitsunfähigkeit der Pensionskasse gemeldet werden?

Die Anmeldung muss erfolgen:

Bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit von 30 Tagen oder nach wiederkehrenden, kürzeren, krankheitsbedingten Absenzen während eines Jahres.

Unfälle können in der Regel nach 90 Tagen unfallbedingter Abwesenheit gemeldet werden. Bitte melden Sie uns die Arbeitsunfähigkeit mit unseren offiziellen Formulare.

Wie kann ich überprüfen, ob ich noch irgendwo Pensionskassenguthaben aus früheren Arbeitsverhältnissen habe?

Wenn Sie nicht sicher sind, ob alle Pensionskassenguthaben aus früheren Anstellungsverhältnissen an Ihre heutige Pensionskasse übertragen wurden, hilft eine Anfrage bei der Zentralstelle 2. Säule.

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