Der Bundesrat hat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für das Jahr 2018 bei 1 Prozent zu belassen. Er wird die Entscheidungsgrundlagen zur Festlegung des Mindestzinssatzes bis nächsten Sommer analysieren.
Der Bundesrat hat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für das Jahr 2018 bei 1 Prozent zu belassen. Er wird die Entscheidungsgrundlagen zur Festlegung des Mindestzinssatzes bis nächsten Sommer analysieren.