Der Bundesrat setzt den BVG-Mindestzins für 2018 auf 1% fest

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Der Bundesrat hat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für das Jahr 2018 bei 1 Prozent zu belassen. Er wird die Entscheidungsgrundlagen zur Festlegung des Mindestzinssatzes bis nächsten Sommer analysieren.

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