Der Bundesrat setzt den BVG-Mindestzins für 2018 auf 1% fest

« vers l'aperçu

Der Bundesrat hat entschieden, den Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für das Jahr 2018 bei 1 Prozent zu belassen. Er wird die Entscheidungsgrundlagen zur Festlegung des Mindestzinssatzes bis nächsten Sommer analysieren.

« vers l'aperçu
Login