Neue Grenzbeträge ab 2023

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Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht. Die AHV/IV-Anpassungen per 1. Januar 2023 haben Auswirkungen auf die obligatorische berufliche Vorsorge.

Die neuen Grenzbeträge (seit 1985 bis 2023) finden Sie hier.

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