Erneut hat sich die Politik – und entsprechend auch die Medien – mit dem Thema Brokercourtagen befasst. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) nahm die Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule an. Allerdings beantragt die Mehrheit der Kommission, auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung der Entschädigungen von Vermittlungstätigkeiten zu verzichten. Die Kommission sieht diesbezüglich keinen Handlungsbedarf.
Das ist sehr erfreulich. Denn eine solche Regulierung würde die Wahlfreiheit der Unternehmen im Zusammenhang mit Dienstleistungen von Versicherungsbrokern begrenzen und zu einer Benachteiligung der KMU führen. Die UWP Sammelstiftung und viele ihr angeschlossene Betriebe arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich mit Brokern zusammen. Die UWP Sammelstiftung begrüsst deshalb die Sichtweise der SGK-S.
Branchenkenner wissen – das Problem ist nicht das Entschädigungsmodell, sondern a) die nach wie vor mangelnde Transparenz und Offenlegung der Courtagen und b) die Tatsache, dass die Arbeitnehmer die Courtagen über ihre Beiträge mitfinanzieren, bei der Mandatierung der Broker in der Regel aber nicht mitreden können. D.h. der Broker vertritt in erster Linie die Interessen des Arbeitgebers und nicht im gleichen Umfang die Interessen der Arbeitnehmer.
ABER: Broker haben eine wichtige Funktion im Markt. Ohne die unabhängigen Broker wäre das Prämienniveau im Schweizer Versicherungsmarkt viel höher, und die verschiedenen Anbieter würden wieder ihren eigenen, kostspieligen Aussendienst aufbauen. Die Firmen würden wieder Besuch von den verschiedenen Aussendienstvertretern erhalten und müssten sich selber um das «beste» Angebot bemühen. Dazu sind die meisten Firmen, speziell die vielen kleinen Unternehmen in der Schweiz, nicht in der Lage.
Weiter weiss der Branchenkundige, dass in allen grösseren Unternehmen die Leistungsabrechnung von Brokern bereits heute nach Stundenaufwand erfolgt. Für kleine Betriebe würde eine Umstellung auf das Honorarmodell bedeuten, dass im Bedarfsfall hohe Aufwände entstehen können, welche viele Kleinunternehmen nicht tragen wollen oder können. So würden diese dann nicht die Dienstleistungen eines Spezialisten in Anspruch nehmen – mit den entsprechend nachteiligen Folgen für die Unternehmen und ihre Mitarbeitenden. Schliesslich sind die Kosten für den Leistungsdienst einer Versicherung auch in die Versicherungsprämie eingerechnet und müssen nicht im Schadenfall nach Aufwand berappt werden. Das ist ja gerade Teil des Versicherungsgedanken.
Einfache Lösung
Die oben erwähnten Schwachpunkte im Bereich der Brokercourtagen heute könnte man rasch und einfach lösen. Und zwar so:
- BVG-Brokermandate müssen als separate Mandatsverträge ausgefertigt werden. Pauschalmandate, welche alle Versicherungen eines Unternehmens abdecken, werden verboten.
- BVG-Brokermandate müssen von den Arbeitnehmervertretern der Vorsorgekommission oder einer anderen legitimierten Arbeitnehmervertretung mitunterzeichnet werden.
- Die Vorsorgeeinrichtungen werden gesetzlich verpflichtet, allfällig ausgerichtete Courtagen im Rahmen der jährlichen Berichterstattung an ihre Anschlüsse direkt (nicht via Broker), d.h. an die von den angeschlossenen Betrieben bezeichneten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zu schicken. Dies bedeutet im Zeitalter der Digitalisierung und der elektronischen Korrespondenz keinen nennenswerten Mehraufwand für die Kassen.
Das wäre eine wirksamere Lösung als der glücklicherweise abgelehnte Vorschlag des Bundesrats. Und erst noch ohne negative Auswirkungen für die KMU.