Neue Grenzbeträge ab 2024

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Per 1. Januar 2024 verändern sich die Grenzbeträge nicht. Dafür hat der Bundesrat nach sieben Jahren den Mindestzinssatz von 1.00 % auf 1.25% erhöht. Eine weitere kleine Änderung betrifft den SiFo Beitrag für Zuschussleistungen, dieser wurde um 0.01% auf 0.13% erhöht.

Die neuen Grenzbeträge (seit 1985 bis 2024) finden Sie hier.

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