Per 1. Januar 2025 hat der Bundesrat die AHV-Altersrente angepasst. Die maximale einfache AHV-Altersrente steigt von CHF 29'400 auf CHF 30'240. Dies hat Einfluss auf die Grenzbeträge im BVG. Der Mindestzinssatz bleibt unverändert bei 1.25%.
Die neuen Grenzbeträge (seit 1985 bis 2025) finden Sie hier.