Neue Grenzbeträge ab 2025

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Per 1. Januar 2025 hat der Bundesrat die AHV-Altersrente angepasst. Die maximale einfache AHV-Altersrente steigt von CHF 29'400 auf CHF 30'240. Dies hat Einfluss auf die Grenzbeträge im BVG. Der Mindestzinssatz bleibt unverändert bei 1.25%.

Die neuen Grenzbeträge (seit 1985 bis 2025) finden Sie hier.

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